Schadenmanagement
Kommt es an Gebäuden zu Schäden, sind die sich daraus ergebenen Aufgaben zur Analyse und Beseitigung häufig vielfältig und erfordern hohen Sachverstand, so dass der Fachmann gefordert ist. Gerade in jüngerer Zeit wurden die Anforderungen an Gebäude mit zunehmendem technischen und ökologischen Fortschritt in Kombination mit dem steigendem Nutzeranforderungen immer komplexer.
Analyse der Schadenursache mit Gefährungseinschätzung
Die Frage, ob seitens des Gebäude-Versicherers für ein eingetretenes Schadenereignis eine Ersatzpflicht besteht und welcher Folgeschaden sich ergeben hat, ist häufig nur mit detaillierten Untersuchungen zu klären.
In der Praxis wird dies seitens der Versicherungsgesellschaften häufig so geregelt, dass durch die Versicherung Sachverständige und/oder Firmen zur Ursachenanalyse bzw. zur Analyse des Folgeschadens hinzugezogen werden.
Im Falle von Leitungswasserschäden können dies Leckageortungsfirmen sein, die mittels Messtechnik versuchen, Rohrleitungsschäden aufzuspüren. Gleichfalls kann es erforderlich sein Biologen hinzuzuziehen, um eine Analyse eines zwischenzeitlich entstandenen mikrobiellen Befalls zu erstellen und daraus ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Im Falle von Brandschäden geht es bezüglich der Schadenursache im Regelfall um die Klärung, ob Brandstiftung vorliegt. Hinsichtlich des Schadenumfangs geht es um die Ermittlung der im Zuge des Brandes entstandenen Brandfolgeprodukte wie PAK, PCB, Dioxine, Furane oder Chlorwasserstoff sowie auch um eine Beurteilung konstruktiver Schäden der Bausubstanz. Hieraus leiten sich die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ab.
Seitens des SV-Büros Mohrmann erfolgt hierfür die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen des eigenen Sachverständigen-Netzwerkes. Insbesondere geht es dabei zunächst um die Fragestellung, ob
- seitens des Versicherers eine Ersatzpflicht für den entstandenen Schaden besteht,
- ob die Regressnahme möglich ist, für den Fall, dass sich ein Verursacher ermitteln lässt und
- wie der entstandene Folgeschaden zu bewerten ist (Gefährdungseinschätzung).
Sofortmaßnahmen, Schadenabwicklung, Betriebsschadenminimierung, Schadenhöhe
Maßgebend für den zeitnahen Sanierungserfolg ist die lückenlose Kommunikation zwischen den Beteiligten wie Versicherungsnehmer, Versicherungen (Gebäude‑, Hausrat‑, Inventar- oder Betriebsunterbrechungsversicherung), Mietern, Fachgutachtern, Sanierungsfirmen und anderen. Das SV-Büro Mohrmann besitzt ein umfangreiches Fachwissen über die technischen Zusammenhänge sowie die bauphysikalischen, chemischen und mikrobiologischen Vorgänge, so dass den Geschädigten optimal geholfen werden kann. Dazu zählen insbesondere die korrekte Einschätzung des Schadens während des ersten Ortstermins mit der Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Schadenzunahme bzw. zur Schadenminderung. Dies können beispielsweise sein:
- Absperrung gegen unbefugten Zugang Dritter
- Abdecken der Gebäudereste gegen Witterungseinfluss
- Abstützungsmaßnahmen
- Passivierung von metallischen Oberflächen
- Rückbau nicht erhaltenswerter Bauteile
- Installation einer technischen Trocknung
- Reinigung und Desinfektion mit Schimmelpilz beaufschlagter Oberflächen
- Erstellung einer Schwarz-Weiss-Trennung
- Räumung von Schadenwohnungen
- Schaffung von Provisorien zur Minderung von Betriebsstörungen
Ebenso zur Sachverständigenleistung durch das SV-Büro Mohrmann zählen beispielsweise die Erörterung des bestehenden Versicherungsvertrags mit der Abgrenzung der versicherten bzw. nicht versicherten Kostenpositionen sowie ggfs. einer Beratung für den Wiederaufbau vor dem Hintergrund einer präventiven Schadenverhütung.
Nach Beendigung der Demontage und Reinigung (als Status Quo) erfolgt der Wiederaufbau. Die Ausweisung der schadenbedingten Kosten erfolgt zum Neuwert und Zeitwert. Dies kann vor Durchführung der Wiederherstellungsarbeiten in Form einer fiktiven Schadenermittlung erfolgen, im Nachgang der Wiederherstellung mittles eingereichter Rechnungen oder als Kombination aus beiden Varianten.