Schadenmanagement

Kommt es an Gebäuden zu Schäden, sind die sich daraus ergebenen Aufgaben zur Analyse und Besei­ti­gung häufig vielfältig und erfordern hohen Sachver­stand, so dass der Fachmann gefordert ist. Gerade in jüngerer Zeit wurden die Anfor­de­rungen an Gebäude mit zuneh­mendem techni­schen und ökolo­gi­schen Fortschritt in Kombi­na­tion mit dem steigendem Nutzer­an­for­de­rungen immer komplexer.

Analyse der Schadenursache mit Gefährungseinschätzung

Die Frage, ob seitens des Gebäude-Versi­che­rers für ein einge­tre­tenes Schaden­er­eignis eine Ersatz­pflicht besteht und welcher Folge­schaden sich ergeben hat, ist häufig nur mit detail­lierten Unter­su­chungen zu klären.

In der Praxis wird dies seitens der Versi­che­rungs­ge­sell­schaften häufig so geregelt, dass durch die Versi­che­rung Sachver­stän­dige und/oder Firmen zur Ursachen­ana­lyse bzw. zur Analyse des Folge­scha­dens hinzu­ge­zogen werden.

Im Falle von Leitungs­was­ser­schäden können dies Lecka­ge­or­tungs­firmen sein, die mittels Messtechnik versuchen, Rohrlei­tungs­schäden aufzu­spüren. Gleich­falls kann es erfor­der­lich sein, Biologen hinzu­zu­ziehen, um eine Analyse eines zwischen­zeit­lich entstan­denen mikro­biellen Befalls zu erstellen und daraus ein Sanie­rungs­kon­zept zu entwi­ckeln. Im Falle von Brand­schäden geht es bezüglich der Schaden­ur­sache im Regelfall um die Klärung, ob Brand­stif­tung vorliegt. Hinsicht­lich des Schaden­um­fangs geht es um die Ermitt­lung der im Zuge des Brandes entstan­denen Brand­fol­ge­pro­dukte wie PAK, PCB, Dioxine, Furane oder Chlor­was­ser­stoff sowie auch um eine Beurtei­lung konstruk­tiver Schäden der Bausub­stanz. Hieraus leiten sich die erfor­der­li­chen Sanie­rungs­maß­nahmen ab.

Seitens des SV-Büros Mohrmann erfolgt hierfür die Zusam­men­ar­beit mit spezia­li­sierten Kollegen des eigenen Sachver­stän­digen-Netzwerkes. Insbe­son­dere geht es dabei zunächst um die Frage­stel­lung, ob

  1. seitens des Versi­che­rers eine Ersatz­pflicht für den entstan­denen Schaden besteht,
  2. ob die Regress­nahme möglich ist, für den Fall, dass sich ein Verur­sa­cher ermitteln lässt und
  3. wie der entstan­dene Folge­schaden zu bewerten ist (Gefähr­dungs­ein­schät­zung).

Sofortmaßnahmen, Schadenabwicklung, Betriebsschadenminimierung, Schadenhöhe

Maßgebend für den zeitnahen Sanie­rungs­er­folg ist die lücken­lose Kommu­ni­ka­tion zwischen den Betei­ligten wie Versi­che­rungs­nehmer, Versi­che­rungen (Gebäude‑, Hausrat‑, Inventar- oder Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung), Mietern, Fachgut­ach­tern, Sanie­rungs­firmen und anderen. Das SV-Büro Mohrmann besitzt ein umfang­rei­ches Fachwissen über die techni­schen Zusam­men­hänge sowie die bauphy­si­ka­li­schen, chemi­schen und mikro­bio­lo­gi­schen Vorgänge, so dass den Geschä­digten optimal geholfen werden kann. Dazu zählen insbe­son­dere die korrekte Einschät­zung des Schadens während des ersten Ortster­mins mit der Einlei­tung von Sofort­maß­nahmen zur Vermei­dung einer weiteren Schaden­zu­nahme bzw. zur Schaden­min­de­rung. Dies können beispiels­weise sein:

  • Absper­rung gegen unbefugten Zugang Dritter
  • Abdecken der Gebäu­de­reste gegen Witte­rungs­ein­fluss
  • Abstüt­zungs­maß­nahmen
  • Passi­vie­rung von metal­li­schen Oberflä­chen
  • Rückbau nicht erhal­tens­werter Bauteile
  • Instal­la­tion einer techni­schen Trocknung
  • Reinigung und Desin­fek­tion mit Schim­mel­pilz beauf­schlagter Oberflä­chen
  • Erstel­lung einer Schwarz-Weiss-Trennung
  • Räumung von Schaden­woh­nungen
  • Schaffung von Provi­so­rien zur Minderung von Betriebs­stö­rungen

Ebenso zur Sachver­stän­di­gen­leis­tung durch das SV-Büro Mohrmann zählen beispiels­weise die Erörte­rung des bestehenden Versi­che­rungs­ver­trags mit der Abgren­zung der versi­cherten bzw. nicht versi­cherten Kosten­po­si­tionen sowie ggfs. einer Beratung für den Wieder­aufbau vor dem Hinter­grund einer präven­tiven Schaden­ver­hü­tung.

Nach Beendi­gung der Demontage und Reinigung (als Status Quo) erfolgt der Wieder­aufbau. Die Auswei­sung der schaden­be­dingten Kosten erfolgt zum Neuwert und Zeitwert. Dies kann vor Durch­füh­rung der Wieder­her­stel­lungs­ar­beiten in Form einer fiktiven Schaden­er­mitt­lung erfolgen, im Nachgang der Wieder­her­stel­lung mittles einge­reichter Rechnungen oder als Kombi­na­tion aus beiden Varianten.