Gutachten für Gebäude-Versicherungsschäden
- Brand‑, Blitz‑, Explosionsschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Leitungswasserschäden
- Elementarschäden
- Gebäudebeschädigungen durch Dritte
- Kfz-Anprallschäden
- Feuerrohbauversicherungsschäden
- Bauleistungsversicherungsschäden
Kommt es an Ihrem Wohngebäude, Gewerbeobjekt oder Ihrer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einem Schaden kann seitens der Gebäude-Versicherung dafür ggfs. eine Ersatzpflicht bestehen. Umgangssprachlich bedeutet dies: „Die Versicherung muss den Schaden bezahlen.“
Grundlage zur Beantwortung der Frage, ob die Versicherung den Schaden „bezahlen muss“ und wenn ja, „wie viel zu bezahlen“ ist, stellt der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geschlossene Versicherungsvertrag dar. Hieraus geht hervor, ob die Schadenursache und der daraus entstandene Folgeschaden Gegenstand der Versicherungsbedingungen sind und ob der Schaden durch den Versicherer zu begleichen ist. Zur Klärung hierüber werden seitens des Versicherers häufig externe Sachverständige hinzugezogen. Um die besondere Güte und Neutralität der Feststellungen zu garantieren, eignen sich hierfür insbesondere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit dem geeigneten Bestellungsgebiet. Der Büroinhaber Jürgen Mohrmann ist von der Oldenburgischen IHK speziell für die Bewertung von Gebäude-Versicherungsschäden öffentlich bestellt und vereidigt, das exakte Bestellungsgebiet lautet: „Bewertung von Brand‑, Explosions‑, Sturm- und Leitungswasserschäden an Gebäuden“.
Durch das hohe Fachwissen im Bereich der Schnittstelle zwischen den Themen „Bauwesen“ und „Versicherungswesen“ stellt die Erstattung von Gutachten zu Gebäude-Versicherungsschäden den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des SV-Büros Mohrmann dar.