Gutachten für Gebäude-Versicherungsschäden

  • Brand‑, Blitz‑, Explo­si­ons­schäden
  • Sturm- und Hagel­schäden
  • Leitungs­was­ser­schäden
  • Elemen­tar­schäden
  • Gebäu­de­be­schä­di­gungen durch Dritte
  • Kfz-Anprall­schäden
  • Feuer­roh­bau­ver­si­che­rungs­schäden
  • Bauleis­tungs­ver­si­che­rungs­schäden

Kommt es an Ihrem Wohnge­bäude, Gewer­be­ob­jekt oder Ihrer landwirt­schaft­li­chen Maschi­nen­halle zu einem Schaden kann seitens der Gebäude-Versi­che­rung dafür ggfs. eine Ersatz­pflicht bestehen. Umgangs­sprach­lich bedeutet dies: „Die Versi­che­rung muss den Schaden bezahlen.“

Grundlage zur Beant­wor­tung der Frage, ob die Versi­che­rung den Schaden „bezahlen muss“ und wenn ja, „wie viel zu bezahlen“ ist, stellt der zwischen dem Versi­che­rungs­nehmer und dem Versi­cherer geschlos­sene Versi­che­rungs­ver­trag dar. Hieraus geht hervor, ob die Schaden­ur­sache und der daraus entstan­dene Folge­schaden Gegen­stand der Versi­che­rungs­be­din­gungen sind und ob der Schaden durch den Versi­cherer zu beglei­chen ist. Zur Klärung hierüber werden seitens des Versi­che­rers häufig externe Sachver­stän­dige hinzu­ge­zogen. Um die besondere Güte und Neutra­lität der Feststel­lungen zu garan­tieren, eignen sich hierfür insbe­son­dere öffent­lich bestellte und verei­digte Sachver­stän­dige mit dem geeig­neten Bestel­lungs­ge­biet. Der Büroin­haber Jürgen Mohrmann ist von der Olden­bur­gi­schen IHK speziell für die Bewertung von Gebäude-Versi­che­rungs­schäden öffent­lich bestellt und vereidigt, das exakte Bestel­lungs­ge­biet lautet: „Bewertung von Brand‑, Explosions‑, Sturm- und Leitungs­was­ser­schäden an Gebäuden“.

Durch das hohe Fachwissen im Bereich der Schnitt­stelle zwischen den Themen „Bauwesen“ und „Versi­che­rungs­wesen“ stellt die Erstat­tung von Gutachten zu Gebäude-Versi­che­rungs­schäden den wesent­li­chen Tätig­keits­schwer­punkt des SV-Büros Mohrmann dar.