Gutachten für Gebäude-Versicherungsschäden

  • Brand‑, Blitz‑, Explo­sion­ss­chä­den
  • Sturm- und Hagelschä­den
  • Leitungswasser­schä­den
  • Ele­men­tarschä­den
  • Gebäudebeschädi­gun­gen durch Dritte
  • Kfz-Anprallschä­den
  • Feuer­ro­hbau­ver­sicherungss­chä­den
  • Bauleis­tungsver­sicherungss­chä­den

Kommt es an Ihrem Wohnge­bäude, Gewer­beob­jekt oder Ihrer land­wirtschaftlichen Maschi­nen­halle zu einem Schaden kann seit­ens der Gebäude-Ver­sicherung dafür ggfs. eine Ersatzpflicht beste­hen. Umgangssprach­lich bedeutet dies: „Die Ver­sicherung muss den Schaden bezahlen.“

Grund­lage zur Beant­wor­tung der Frage, ob die Ver­sicherung den Schaden „bezahlen muss“ und wenn ja, „wie viel zu bezahlen“ ist, stellt der zwis­chen dem Ver­sicherungsnehmer und dem Ver­sicher­er geschlossene Ver­sicherungsver­trag dar. Hier­aus geht her­vor, ob die Schade­nur­sache und der daraus ent­standene Folgeschaden Gegen­stand der Ver­sicherungs­be­din­gun­gen sind und ob der Schaden durch den Ver­sicher­er zu begle­ichen ist. Zur Klärung hierüber wer­den seit­ens des Ver­sicher­ers häu­fig externe Sachver­ständi­ge hinzuge­zo­gen. Um die beson­dere Güte und Neu­tral­ität der Fest­stel­lun­gen zu garantieren, eignen sich hier­für ins­beson­dere öffentlich bestellte und verei­digte Sachver­ständi­ge mit dem geeigneten Bestel­lungs­ge­bi­et. Der Büroin­hab­er Jür­gen Mohrmann ist von der Old­en­bur­gis­chen IHK speziell für die Bew­er­tung von Gebäude-Ver­sicherungss­chä­den öffentlich bestellt und verei­digt, das exak­te Bestel­lungs­ge­bi­et lautet: „Bew­er­tung von Brand‑, Explosions‑, Sturm- und Leitungswasser­schä­den an Gebäu­den“.

Durch das hohe Fach­wis­sen im Bere­ich der Schnittstelle zwis­chen den The­men „Bauwe­sen“ und „Ver­sicherungswe­sen“ stellt die Erstat­tung von Gutacht­en zu Gebäude-Ver­sicherungss­chä­den den wesentlichen Tätigkeitss­chw­er­punkt des SV-Büros Mohrmann dar.