Feuertaxierungsversicherung

Die exis­ten­tielle Bedeu­tung der Feuer-Ver­sicherung ist in Indus­trie, Han­del und Gewerbe hin­re­ichend bekan­nt.

Erst im Ern­st­fall zeigt sich jedoch, was der abgeschlossene Ver­trag tat­säch­lich wert ist. Nach ein­er Studie aus den USA geben viele Unternehmen, die einen großen Brand­schaden erlit­ten haben, ihren Geschäfts­be­trieb spätestens 3 Jahre nach Schadenein­tritt auf, da sie im Anschluss an die Sanierung das Niveau von vor Schadenein­tritt nicht wieder erre­ichen und ver­lorene Mark­tan­teile nicht zurücker­obern kön­nen.

Dem­nach scheint die Absicherung des Feuer­risikos nicht aus­re­ichend gewe­sen zu sein, offen­sichtlich sind die jew­eili­gen Risiken bei Ver­tragsab­schluss nicht kor­rekt eingeschätzt wor­den. Häu­fig müssen Ver­sicherungsnehmer nach Schadenein­tritt die bit­tere Erfahrung machen, dass entwed­er bei der ursprünglichen Risikoein­schätzung oder der im Nach­gang erforder­lichen Ver­tragspflege Fehler gemacht wur­den.

Eine der wichtig­sten Voraus­set­zun­gen, um im Schaden­fall eine aus­re­ichende Entschädi­gung zu erhal­ten, ist die Fest­stel­lung ein­er aus­re­ichen­den Ver­sicherungssumme.

Feuerver­sicherungstax­ierun­gen dienen zur Fest­stel­lung der richti­gen Ver­sicherungssum­men und sind damit ein pro­fes­sionelles Instru­ment zur Ver­mei­dung von Unter- oder Überver­sicherun­gen sowie Unter- oder Überzahlun­gen der sich daraus ergebe­nen Prämien als Beitragszahlung.

Damit wird Fehlern ent­ge­gengewirkt, die sich häu­fig aus der Annahme ergeben, dass der Verkehr­swert oder der Kauf­preis ein­er Bestand­sim­mo­bilie mit dem Ver­sicherungswert gle­ichzuset­zen ist. Vielmehr bezieht sich der Ver­sicherungswert (als Soll-Ver­sicherungssumme) auf die Kosten am Schaden­tag, die erforder­lich sind, um das ver­sicherte Objekt in gle­ich­er Art und Güte an sel­ber Stelle wieder herzustellen ein­schließlich aller Baunebenkosten wie Architek­ten- und Fach­plan­er, Genehmi­gungs- und Prü­fungs­ge­bühren u.a..

Die Feuerver­sicherungstax­ierung ste­ht im Wohnge­bäude- und Kleingewer­be­bere­ich damit im Wet­tbe­werb zu den von den Ver­sicherungs­ge­sellschaften entwick­el­ten Berech­nung­spro­gram­men zur Gewährung eines Unter­ver­sicherungsverzicht­es. Die Tax­ierung bezieht sich daher auf Objek­te des Großgewerbes und der Indus­trie, ins­beson­dere auch vor dem Hin­ter­grund der Voll­w­ertver­sicherung und der Abgren­zung nach der Posi­tionen­er­läuterung.

Zur Dien­stleis­tung der Tax­ierung gehören neben der Ein­schätzung der richti­gen Ver­sicherungssumme auch die Beratung über den Ver­tragsin­halt und die bautech­nis­che Analyse des Bestandes zur Min­imierung des jew­eils beste­hen­den Risikopo­ten­tials (vor­beu­gen­des Riskman­age­ment).

In Zusam­me­nar­beit mit Sachver­ständi­gen aus anderen Fachge­bi­eten (SV-Net­zw­erk) kön­nen auch Betrieb­s­be­w­er­tun­gen als Kom­plet­tlö­sung (Gebäude­ver­sicherung, kaufmän­nisch-tech­nis­che Betrieb­sein­rich­tung, Vor­räte, Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung u.a.) ange­boten wer­den. Dazu zählen natür­lich auch die dazuge­höri­gen Wert­fortschrei­bun­gen zur Berück­sich­ti­gung von Preisän­derun­gen sowie Zu- oder Abgän­gen des vorhan­de­nen Bestandes.

Feuerver­sicherungstax­ierun­gen dienen also ergänzend zur Beratung durch die Asseku­ranz dazu, Gefahren­po­ten­tiale zu min­imieren und Ver­mö­genswerte effek­tiv zu schützen.