Schadenmanagement

Kommt es an Gebäu­den zu Schä­den, sind die sich daraus ergebe­nen Auf­gaben zur Analyse und Besei­t­i­gung häu­fig vielfältig und erfordern hohen Sachver­stand, so dass der Fach­mann gefordert ist. Ger­ade in jün­ger­er Zeit wur­den die Anforderun­gen an Gebäude mit zunehmen­dem tech­nis­chen und ökol­o­gis­chen Fortschritt in Kom­bi­na­tion mit dem steigen­dem Nutzer­an­forderun­gen immer kom­plex­er.

Analyse der Schadenursache mit Gefährungseinschätzung

Die Frage, ob seit­ens des Gebäude-Ver­sicher­ers für ein einge­tretenes Schadenereig­nis eine Ersatzpflicht beste­ht und welch­er Folgeschaden sich ergeben hat, ist häu­fig nur mit detail­lierten Unter­suchun­gen zu klären.

In der Prax­is wird dies seit­ens der Ver­sicherungs­ge­sellschaften häu­fig so geregelt, dass durch die Ver­sicherung Sachver­ständi­ge und/oder Fir­men zur Ursachen­analyse bzw. zur Analyse des Folgeschadens hinzuge­zo­gen wer­den.

Im Falle von Leitungswasser­schä­den kön­nen dies Leck­a­geor­tungs­fir­men sein, die mit­tels Messtech­nik ver­suchen, Rohrleitungss­chä­den aufzus­püren. Gle­ich­falls kann es erforder­lich sein Biolo­gen hinzuzuziehen, um eine Analyse eines zwis­chen­zeitlich ent­stande­nen mikro­biellen Befalls zu erstellen und daraus ein Sanierungskonzept zu entwick­eln. Im Falle von Brand­schä­den geht es bezüglich der Schade­nur­sache im Regelfall um die Klärung, ob Brand­s­tiftung vor­liegt. Hin­sichtlich des Schade­num­fangs geht es um die Ermit­tlung der im Zuge des Bran­des ent­stande­nen Brand­fol­ge­pro­duk­te wie PAK, PCB, Diox­ine, Furane oder Chlor­wasser­stoff sowie auch um eine Beurteilung kon­struk­tiv­er Schä­den der Bausub­stanz. Hier­aus leit­en sich die erforder­lichen Sanierungs­maß­nah­men ab.

Seit­ens des SV-Büros Mohrmann erfol­gt hier­für die Zusam­me­nar­beit mit spezial­isierten Kol­le­gen des eige­nen Sachver­ständi­gen-Net­zw­erkes. Ins­beson­dere geht es dabei zunächst um die Fragestel­lung, ob

  1. seit­ens des Ver­sicher­ers eine Ersatzpflicht für den ent­stande­nen Schaden beste­ht,
  2. ob die Regress­nahme möglich ist, für den Fall, dass sich ein Verur­sach­er ermit­teln lässt und
  3. wie der ent­standene Folgeschaden zu bew­erten ist (Gefährdung­sein­schätzung).

Sofortmaßnahmen, Schadenabwicklung, Betriebsschadenminimierung, Schadenhöhe

Maßgebend für den zeit­na­hen Sanierungser­folg ist die lück­en­lose Kom­mu­nika­tion zwis­chen den Beteiligten wie Ver­sicherungsnehmer, Ver­sicherun­gen (Gebäude‑, Hausrat‑, Inven­tar- oder Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung), Mietern, Fachgutachtern, Sanierungs­fir­men und anderen. Das SV-Büro Mohrmann besitzt ein umfan­gre­ich­es Fach­wis­sen über die tech­nis­chen Zusam­men­hänge sowie die bau­physikalis­chen, chemis­chen und mikro­bi­ol­o­gis­chen Vorgänge, so dass den Geschädigten opti­mal geholfen wer­den kann. Dazu zählen ins­beson­dere die kor­rek­te Ein­schätzung des Schadens während des ersten Ort­ster­mins mit der Ein­leitung von Sofort­maß­nah­men zur Ver­mei­dung ein­er weit­eren Schaden­zu­nahme bzw. zur Schaden­min­derung. Dies kön­nen beispiel­sweise sein:

  • Absper­rung gegen unbefugten Zugang Drit­ter
  • Abdeck­en der Gebäud­er­este gegen Wit­terung­se­in­fluss
  • Abstützungs­maß­nah­men
  • Pas­sivierung von met­allis­chen Ober­flächen
  • Rück­bau nicht erhal­tenswert­er Bauteile
  • Instal­la­tion ein­er tech­nis­chen Trock­nung
  • Reini­gung und Desin­fek­tion mit Schim­melpilz beauf­schlagter Ober­flächen
  • Erstel­lung ein­er Schwarz-Weiss-Tren­nung
  • Räu­mung von Schaden­woh­nun­gen
  • Schaf­fung von Pro­vi­sorien zur Min­derung von Betrieb­sstörun­gen

Eben­so zur Sachver­ständi­gen­leis­tung durch das SV-Büro Mohrmann zählen beispiel­sweise die Erörterung des beste­hen­den Ver­sicherungsver­trags mit der Abgren­zung der ver­sicherten bzw. nicht ver­sicherten Kosten­po­si­tio­nen sowie ggfs. ein­er Beratung für den Wieder­auf­bau vor dem Hin­ter­grund ein­er präven­tiv­en Schaden­ver­hü­tung.

Nach Beendi­gung der Demon­tage und Reini­gung (als Sta­tus Quo) erfol­gt der Wieder­auf­bau. Die Ausweisung der schadenbe­d­ingten Kosten erfol­gt zum Neuw­ert und Zeitwert. Dies kann vor Durch­führung der Wieder­her­stel­lungsar­beit­en in Form ein­er fik­tiv­en Schaden­er­mit­tlung erfol­gen, im Nach­gang der Wieder­her­stel­lung mit­tles ein­gere­ichter Rech­nun­gen oder als Kom­bi­na­tion aus bei­den Vari­anten.